Ratten gehören zu den Nagetieren. Die bekanntesten Arten in Mitteleuropa sind die vergleichsweise kleinere Hausratte (bis 22 cm Körperlänge) und die Wanderratte (bis 25 cm Körperlänge).
Ratten vermehren sich wie alle Nagetiere sehr schnell.
Ratten leben auch in der Kanalisation. Dort finden sie ungestörte Rückzugs- und Nistmöglichkeiten – im öffentlichen wie im privaten-Bereich. Sie ernähren sich aber nicht von den Fäkalien im Abwasser, sondern gehen entweder außerhalb der Kanäle auf Futtersuche oder fressen Küchenabfälle, die fälschlicherweise über die Kanalisation „entsorgt“ werden.
Stellen Ratten eine Gefahr dar?
Aus dem Mittelalter sind die verheerenden Pestepidemien überliefert, die durch den Rattenfloh übertragen wurden.
Zwar ist die Pest aus Europa verschwunden, trotzdem kommen Ratten auf ihren Streifzügen durch die Kanalisation, Komposthaufen, Müllablagerungen usw. ständig mit vielen Krankheitserregern in Kontakt und können diese über ihren Urin bzw. Kot auf Nahrungsmittel, andere Tiere und Menschen übertragen.
Die Ratten gehören zu unserer Umwelt – wichtig ist es, ihre Verbreitung zu begrenzen und sie am Eindringen in die Wohnumgebung zu hindern.
Alle können zur Eindämmung von Ratten beitragen. Einfache Maßnahmen sind z.B.:
- keine Küchenabfälle über die Kanalisation entsorgen
- keine Lebensmittel achtlos wegwerfen
- keine Essensabfälle in ungesicherten, offenen Komposthaufen entsorgen
- kein Füttern von Tauben und Enten, da die Futterreste die Ratten anziehen
- Entrümpeln von Kellern, Schuppen und Höfen zur Reduzierung von Nistmöglichkeiten
Rattenbefall – was ist zu tun?
Wird ein Rattenbefall festgestellt, sind die jeweiligen Grundstückseigentümer verpflichtet, Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten.
Nach dem Infektionsschutzgesetz kann die zuständige Behörde (Ordnungsamt) Bekämpfungsmaßnahmen anordnen, um Gesundheitsgefahren abzuwenden. Allerdings dürfen nach dem Tierschutzgesetz nur besonders sachkundige Personen mit einer speziellen Ausbildung mit der Rattenbekämpfung beauftragt werden.Autorisierte Schädlingsbekämpfer können den „Gelben Seiten“ entnommen oder beim Gesundheitsamt des Regionalverband hinterfragt werden.
Rattenbekämpfung in der Kanalisation
Der ZKE-Heusweiler kontrolliert regelmäßig das öffentliche Kanalnetz und führt nach Bedarf Bekämpfungs- maßnahmen mit speziell ausgebildeten Mitarbeitern durch.
Dabei werden in den Schächten Giftköder ausgelegt, die einen nach dem Tierschutzgesetz zugelassenen Wirkstoff enthalten, der die Blutgerinnung herabsetzt. Werden an den Ködern Fraßspuren erkannt, müssen an den betreffenden Stellen so lange Köder nachgelegt werden, bis erkennbar kein Rattenbefall mehr vorliegt.
Allerdings verbleibt die Bekämpfung auf den Grundstücken und in den dortigen Kanälen die Aufgabe der jeweiligen Grundstückseigentümer.
Ziel der Rattenbekämpfung ist es, die „Rattenbevölkerung“ zu begrenzen – eine Ausrottung ist kaum möglich und nicht notwendig.
Bei einem Zusammenwirken der Bekämpfungs- maßnahmen mit einem umsichtigen Verhalten der Bürgerinnen und Bürger stellen Ratten keine Gefahr dar.