Mechanisch biol. Klärgruben

Mechanisch-biologische Kleinkläranlagen

Kleinkläranlagen oder umgangssprachlich Klärgruben sind je nach Einzelfall und Rechtslage neben der Einleitung in die öffentliche Kanalisation eine weitere Möglichkeit, Abwasser zu entsorgen, die sog. Dezentrale Abwasserbeseitigung.

Das häusliche Abwasser wird nach einer Vorbehandlung in Mehrkammer Absetzgruben im Erdreich verrieselt oder in eine Gewässer eingeleitet.
Anfallende Klärschlämme werden von der Gemeinde entsorgt.

Man nennt die Betreiber Kleineinleiter. Für die Kleineinleiter wird pro Person eine ökologische Ausgleichsabgabe, die sog. Kleineinleitergebühr erhoben, die in vollem Umfang an das Land als Abwasserabgabe vom ZKE-Heusweiler zu entrichten ist.

Die Einleitung in den Boden oder das Gewässer bedürfen der behördlichen Genehmigung der Wasserbehörden.

 

 

Mit dem Inkrafttreten der Fünften Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung am 01.08.2002 wurden Kleinkläranlagen (Klärgruben) in den Geltungsbereich der Abwasserverordnung einbezogen.
Nach der neuen Vorschrift gelten die Anforderungen an die Kleinkläranlagen als eingehal-ten, wenn eine entsprechend den Anforderungen der Größenklasse 1 allgemein bauaufsichtlich oder sonst nach Landesrecht zugelassene Abwasserbehandlungsanlage eingesetzt und betrieben wird und eine regelmäßige Überprüfung sichergestellt ist.

Den neuen Vorgaben genügen nur noch vollbiologische Kleinkläranlagen (DIN 4261, T 2) und Pflanzenkläranlagen.

Bis spätestens 31.12.2010 mussten alle Kleineinleiter entweder an die Kanalisation angeschlossen, oder nach Befreiung vom Anschlusszwang durch LUA und ZKE-Heusweiler mit einer entsprechend den Anforderungen des Stand der Technik versehenen Anlage ausgerüstet sein.

Nach § 42 Abs. 4 der Landesbauordnung (LBO) ist es bei landwirtschaftlichen Betrieben im Außenbereich auch weiterhin möglich, Toiletten mit Wasserspülung an ausreichend dimensionierte Gülle- und Jauchegruben anzuschließen, wenn keine gesundheitlichen und wasserwirtschaftlichen Bedenken bestehen.

Bei der Einleitung in Jauche- bzw. Güllegruben ist mindestens eine Mehrkammerausfaulgrube vorzu-schalten. Das Volumen der Jauche- bzw. Güllegrube ist um 20 m³ pro Einwohner für die Aufnahme der häuslichen Abwässer zu vergrößern.

Die Schlammbeseitigung obliegt weiter dem ZKE-Heusweiler!

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