Im Gegensatz zur Einheitsgebühr für sämtliches Abwasser wird in Heusweiler getrennt für Schmutz- und Regen- wasser eine eigene Gebühr erhoben.

Hiermit wird sichergestellt dass die Aufwendungen für die Sammlung und den Transport des Niederschlagswassers exakt so verteilt werden, wie der Benutzer sie erzeugt.

Große Industrieflächen und Strassen müssen daher mehr bezahlen als kleine Häuser.

Bei Einführung der Niederschlagswassergebühr wurden in Heusweiler sämtliche Grundstücke mit ihrem bebauten und befestigten abwasserrelevanten Flächen erfasst und mit den Eigentümern abgestimmt.

Neubauten oder Veränderungen (auch Entsiegelungen) müssen zur Veranlagung ihre bebaute, überbaute oder befestigte abflusswirksame Fläche innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung mitteilen.

Für die Anteile des Befestigungsgrades unterscheidet man zwischen 100% bei z.B. Asphalt , über 50 % bei z.B. Breitfugenpflaster bis hin zu 0 % bei z.B. Schotterrasen.

Die nach § 11 der Abwasserabgabensatzung erhobene Niederschlagswassergebühr deckt die eigenen Aufwend- ung des ZKE-Heusweiler und anteilig die Verbandsabgabe des EVS.

Sie bemisst sich je m2 abflussrelevanter Grund- stücksfläche und beträgt :

Niederschlagswassergebühr:

ab 01.01.2024   0,68 € / m² Grundstücksfläche

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