Vorsichtsmaßnahmen

Schutz gegen Rückstau

a) Außerhalb des Gebäudes:

Flächen unterhalb der Rückstauebene sind möglichst klein zu halten. Soll Regenwasser von Flächen, die unterhalb der Rückstauebene liegen, in die Kanalisation eingeleitet werden, ist das Niederschlagswasser mit einer Abwasser- hebeanlage bis über die Rückstauebene zu heben und in die Sammel- oder Grundleitung einzuleiten.

Eine andere Art der Überflutung von Gebäuden/Kellern hat ihre Ursache darin, dass Niederschlagswasser von außen in das Gebäude einfließt. Damit dieses vermieden wird, sind Gebäude so zu errichten, dass das Niederschlagswasser von ihnen fortgeleitet wird, nicht aber durch ungünstige Geländeprofilierung das Wasser den Gebäuden zugeleitet wird!

b) Innerhalb des Gebäudes:

Ablaufsteilen, z. B. Bodenabläufe, Wasch- becken, Toiletten oder Abwasser behand- lungsanlagen, deren Ruhewasserspiegel im Geruchverschluss unterhalb der Rückstauebene liegt, sind gegen Rückstau zu schützen.

Grundsätzlich sollte dort das Abwasser mit einer automatisch arbeitender Abwasser- hebeanlage rückstaufrei mit fester Rohr- verbindung in die öffentliche Abwasser- anlage eingeleitet werden.

Diese Art der Ableitung des im Gebäude unterhalb der Rückstauebene anfallenden Abwassers ist zur Vermeidung von Schäden und aus hygienischen Gründen die absolut sicherste Lösung.

Einfacherer Alternativen sind jedoch in vielen Fällen möglich.

Anwendungsmöglichkeiten von Rückstauverschlüssen

Anstatt das Abwasser zentral über eine Hebeanlage abzuführen, können die einzelnen Einlaufstellen gegen Rückstau mit Rückstauverschlüssen gesichert werden.

Dabei ist jedoch folgendes zu beachten:

 

  • Die Abwässer können mit Gefälle zum Kanal geleitet werden.
  • Wenn über die Rückstauverschlüsse nur Schmutzwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, abgeleitet wird, die Raumnutzung von untergeordneter Bedeutung ist, d. h. es sind keine wesentlichen Sachwerte vorhanden und die Gesundheit der Benutzer wird im Falle einer Überflutung nicht gefährdet.
  • Wenn Schmutzwasser aus Toiletten oder Urinalanlagen (fäkalienhaltiges Abwasser) über Rückstauverschlüsse nach DIN 19578 bzw. DIN EN 13564 abgeleitet wird und der Benutzerkreis der Anlagen klein ist (wie z. B. bei Einfamilienhäusern, auch mit Einliegerwohnung) und den Benutzern im Falle des Rückstaues ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht.
  • Wenn nur Schmutzwasser ohne Anteile aus Klosett- oder Urinalanlagen (fäkalienfreies Abwasser) anfällt und bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufsteilen verzichtet werden kann, darf dieses über Rückstauverschlüsse nach DIN 1997 bzw. DIN EN 13564 abgeleitet werden

Rückstauverschlüsse dürfen niemals als zentrale Absicherung eines Gebäudes, z.B in der Hausan- schlußleitung, mit oberhalb der Rückstauebene install- ierten Entwässerungsgegenständen (z.B. Toiletten, Regenrohre) eingesetzt werden.

Im Rückstaufall kann es zur Überflutung im Gebäude durch nicht abfließendes Abwasser kommen.

Die Mitarbeiter des ZKE-Heusweiler beraten sie im Schadens- oder Bedarfsfall gerne zur individuellen Rückstausicherung.

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