Aufgaben
Gesetzliche Verpflichtung
Schmutz- und Regenwasser, sowie Fäkalien von den in der Gemeinde Heusweiler gelegenen Grundstücken
- aufzunehmen
- zu sammeln
- und den überörtlichen EVS-Kläranlagen zur Reinigung zuzuführen
- Pflicht und Anforderungen zum Bau , Betrieb und Instandhaltung der Abwasseranlagen
- Überwachung und Sicherstellung eines funktionsgerechter Betrieb
Kanalbetrieb
Qualifiziertes und geschultes Personal wird für Kanalinspektion, Kanalreinigung und Wartung nach den Belangen der gesetzlichen Vorschriften, der Unfallver-hütung, zur Netzüberwachung qualitativ und quantitativ, zur Ablagerungsprüfung und Störfalluntersuchungen eingesetzt.
Kanalinspektion
Hier werden gem. den DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 bei Betriebsstörungen, zur Neubauabnahme und Wiederholungs-inspektion, Kanal- und Schachtuntersuch- ungen mit speziellen Kameras durchge-führt. Über spezielle Schnittstellen und Vorgaben erfolgt die Einarbeitung ins EDV gestützte Kanalkataster – CAIGOS.
Beispiel einer Kanalinspektion
Beispiel einer Schachtinspektion
Kanalreinigung
Die Abwasseranlagen sind regelmäßig gem. ATV A147 und örtlichen Erfahr- ungen im Hochdruckverfahren zu reinigen. Man unterscheidet Gebiets- reinigung, Verstopfungsbeseitigung, und Vorbereitung zur Kanalinspektion.
Die Schädlingsbekämpfung ist Bestandteil der Kanalreinigung.
Pumpstationen
Aufgrund der unterschiedlichen Gelände- höhen in der Gemeinde Heusweiler ist es leider nicht möglich, das Abwasser komplett bis zu den Kläranlagen „im freien Gefälle“ abfließen zu lassen. Daher ist es notwendig, an den Tiefpunkten Pumpstat- ionen einzubauen, die das Abwasser wieder in höher gelegene Kanäle pumpen.
Z.Zt . verfügt Heusweiler über 5 Pump- stationen für Misch-, oder Schmutzwasser.
Um auch bei größeren Regenereignissen die Niederschlagsmengen aufnehmen zu können, gleichzeitig die Kläranlagen nicht zu überlasten, sind auch sog. Regenrück- haltebecken und Stauraumkanäle im Gemeindegebiet gebaut worden. Hierdurch wird bei starken Niederschlägen erreicht, dass die Regenmengen gespeichert und nach und nach zu den Kläranlagen abfließen können.
Fernüberwachung
von Sonderbauwerken
Weitere Bauwerke des Kanalnetzes sind Drosselbauwerke, Verzweigungsbauwerke und Einleitungsbauwerke. Diese Kanalbauwerke müssen in besonderem Maße kontrolliert und gewartet werden, da sie als zentrale Punkte entscheidenden Einfluss auf den schadlosen Abfluss des Entwässerungssystems haben.
Sonderbauwerken bedürfen mit Inspektion, Wartung und Instandsetzung der Bau- Maschinen-, und Elektrotechnik gem. DWA A 148 und EN 752-6 zur Sicherstellung ihrer Betriebssicherheit
Eine hochtechnisierte Fernüberwachung der wichtigsten Sonderbauwerke und eine geregelte Rufbereitschaft sorgen rund um die Uhr für eine schnellstmögliche Beseitigung von Störungen im öffentlichen Abwasserkanalnetz und hohe Entsorgungssicherheit.