Vollbiologische Kleinkläranlage

Konstruktion

Ganz gleich, ob Sie momentan noch eine 3-Kammer-Ausfallgrube oder zum Beispiel eine Mehrbehälter-Absetzgrube nutzen:

Fast alle älteren Anlagentypen können heute schnell und kostengünstig zu einer modernen, vollbiologischen Kleinkläranlage nachgerüstet werden.

Auf dem Markt gibt es vielfach verfügbare kompakte Nachrüstsätze, die alle amtlichen Zulassungsnormen erfüllen.

Diese Nachrüstsätze garantieren eine gezielte Abwasserreinigung in mehreren Phasen. Und sie sind so konzipiert, dass die einzelnen Reinigungsphasen in den bereits bei Ihnen vorhandenen Kammern bzw. Gruben ablaufen:

Vorklärung (hier setzen sich Feststoffe ab), biologische Reinigungsstufe (hier verrichten Mikroorganismen unter gezielter Sauerstoffzufuhr ihr reinigendes Werk) und – je nach Reinigungsverfahren – Nachklärung.

Im Fall , dass Altanlagen nicht mehr baulich nutzbar sind gibt es eine Vielzahl wirtschaftlicher und kompakter Neulösungen

Die Abläufe der Abwasserbehandlung steuert eine Elektronik.

Linktipp: Graf Kleinkläranlage

Betrieb

Die Vollbiologische Kleinkläranlage arbeitet mit lebenden Mikroorganismen, die für das menschliche Auge lediglich als graubrauner Schlamm bzw. Biofilm erkennbar sind. Und genau wie Menschen brauchen auch diese Mikroorganismen ausreichend Sauerstoff.

Für jede vollbiologische arbeitende Kleinkläranlage gilt: Gifte und Überlastung etwa durch allzu viele Wasch- und Reinigungsmittel können die Biologie schädigen, sodass die Mikroorganismen ihre wichtige Abbauarbeit nicht mehr durchführen können.
Für den Betrieb und die Einleitung in ein Gewässer muß , neben der Entwässerungsgenehmigung ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 10 WHG zum Einleiten von Abwasser in ein Gewässer (Kleineinleiter i.S. des § 8 AbwAG) an die Untere Wasserbehörde erfolgen.

Linktipp: Kläranlagen Vergleich

Genau so wie Ihr Auto von Zeit zu Zeit überprüft werden muss, um zu gewährleisten, dass es vernünftig funktioniert und außerdem (durch den TÜV) nicht die Sicherheit anderer gefährdet, so muss auch eine Kleinkläranlage von Zeit zu Zeit überprüft werden. Arbeitet eine Kleinkläranlagen nicht mehr korrekt, so wird dadurch in gewissem Maße die Umwelt geschädigt, weil ungenügend geklärtes Abwasser in den Untergrund versickert oder in einen Vorfluter gelangt.
Damit macht er sich strafbar ! (§ 324 StGB)

Im Rahmen der Genehmigung einer vollbiologischen Kleinkläranlage wird vom Betreiber gefordert einen Wartungsvertrag mit einem Fachkundigen abschließen.
Die Anzahl der Wartungen wird von der Unteren Wasserbehörde des Stadtverbandes vorgeschrieben und bewegt sich normalerweise zwischen ein bis drei Wartungen im Kalenderjahr.

Fachkundige Firmen können Sie mit Hilfe unserer Firmensuche finden oder bei Ihrer Behörde erfragen.

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