Mit der Fäkalschlammentsorgung kommt der ZKE-Heusweiler seiner Abwasserbeseitigungspflicht nach § 50 Abs.2 des Saarländischen Wassergesetzes seiner nicht an der Kanalisation angeschlossener Grundstücke nach.

Der ZKE-Heusweiler bedient sich dabei speziellen Fachfirmen.

Bei herkömmlichen mechanisch-biologischen Kleinkläran- lagen, erfolgt die Entsorgung mindestens einmal pro Jahr.

Für abflusslose Sammelgruben ist die Entleerung nach Bedarf, spätestens dann zu beantragen wenn die Grube bis max. 50 cm unter dem Zulauf gefüllt ist.

Bei Vollbiologischen Kleinkläranlagen und Vorklärungen von Teich- oder Pflanzenkläranlagen ist die Entleerung ebenfalls nach Bedarf, spätestens jedoch alle zwei Jahre vorzunehmen.

Der Fäkalschlamm wird fachgerecht zur nächsten Kläranlage entsorgt.

Ansprechpartner für die Annahme notwendiger Fäkalschlammentsorgung ist in den

Gemeindewerken Heusweiler:
Herr Peter Rauber

Tel. 06806 / 987 77 – 13

oder im

ZKE-Heusweiler:
Herr Dirk Altpeter

Tel. 06806 / 987 77 – 31

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