Um einen Entwässerungsantrag bearbeiten zu können müssen eine Vielzahl von Unterlagen zusammengestellt werden. Je nach Umfang der Baumaßnahme, z.B. einem kleineren Umbau der Grundstücksentwässerung, kann auf Verschiedenes verzichtet werden, bei Neubauten ist der überwiegende Teil schon Bestandteil des Bauantrages nach LBO.

Es ist dem Antrag nach § 10 Abwassersatzung hinzuzufügen:

  • Beschreibung der geplanten Anlage
  • Lageplan M 1:500 bzw M1:1000 mit Flurstücken und Grundleitungen, Anschlüssen
  • Grundrisse M 1:100
  • Schnitte
  • Gewerbliche Besonderheiten , Vorbehandlung

Alle Zeichnungen sind nach Vorgabe der Bauvorlagenverordnung auszuführen.
Der Antrag ist 3-fach mit dem Bauantrag bei dem Bauamt der Gemeinde Heusweiler einzureichen. Nach erfolgter Prüfung durch den ZKE-H erhält der Antragsteller eine komplette Stellungnahme zurück.

Nachfolgend der Download des Entwässerungsantrags als ausfüllbares Formular !

In der umfassenden Bauherrenmappe stehen übergreif- end Informationen zur Verfügung.

Ggf. müssen seitens des ZKE-Heusweiler vor Genehmigung noch andere Behörden, wie das LUA auf Landesebene, oder die Untere Wasserbehörde des Regional- verbandes Saarbrücken  zur Stellung- nahme gehört und Auflagen bestimmt werden.

Der Bauherr erhält nach Prüfung eine evtl. in Grünschrift korrigierte Genehmigung seiner Entwässerungsanlage mit sämt- lichen Auflagen , bei Gewerbebetrieben evtl. noch eine zusätzliche Benutzung- sgenehmigung.

Der Bau darf erst nach erfolgter Genehmigung beginnen. Notwendige Abweichungen sind unverzüglich anzu- zeigen und bedürfen der Nachtrags- genehmigung. Die fertig gestellten Anlagen bedürfen einer Abnahme.

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