Baugrubengewässer
Bei Baumassnahmen fällt häufig Grundwasser oder Oberflächenwasser an, das die Bauarbeiten hindert oder erschwert.
Die Förderung und Einleitung solcher Wässer bedarf der Zustimmung des ZKE-Heusweiler.
Nach Genehmigung ist mit geeigneten Messeinrichtungen versehen eine Ableit- ung in die Kanalisation möglich.
Je nach Untergrund (Sand) und Boden- beschaffenheit (Verunreinigung) sind Vor- behandlungsanlagen vorzuschalten und ggf. zusätzlich die Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde zu erwirken.
Für die Einleitung des Baugrubenwassers wird eine Gebühr berechnet.
Drainagen
In nassem Baugrund oder wasser- führenden Bodenschichten werden häufig Drainagen geplant.
Grundsätzlich dürfen nach dem Gewässer- und Bodenschutz keine Drainagen an die Kanalisation angeschlossen werden. Zudem können Grundwasserabsenkungen mit folgeschweren Setzungsschäden ent- stehen.
Kellergeschosse bedürfen hier wasser- dichten Wannen oder besonderer Ab- dichtungen gegen drückendes Wasser.
Nach § 17 der Abwassersatzung ist jedoch die Ableitung von anstehendem Grundwasser in die öffentliche Abwasser-anlage bei reinen Regenwasserkanälen (Trennsystem) gestattet.
In besonderen Einzelfällen kann ausnahmsweise auch eine Einleitung genehmigt werden , sofern entstehende Mehrkosten vom Grundstückseigentümer übernommen werden.
Reinigungs- und Inspektionsöffnungen sind ebenso wie ein Sandfang und evtl. Rückstausicherung vor der Einleitung in den Anschlusskanal zusätzlich vorzusehen.