Benutzungsgenehmigung

Indirekteinleiter, das sind Betriebe, die ihr Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage (z.B. kommunale Kanalisation) einleiten, brauchen keine Erlaubnis nach §§ 10 WHG .
Diese Betriebe müssen sich zunächst nach den kommunalen Anschluss- und Benutzungsbedingungen richten.
Daneben kann eine wasserrechtliche Indirekteinleitungs- genehmigung oder Indirekteinleitungserlaubnis erforder- lich sein. Bestimmte gefährliche Abwasserinhaltsstoffe können nämlich von einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend dem Gewässer ferngehalten werden. Diese Schadstoffe müssen deshalb schon vorher, also vom Indirekteinleiter, behandelt werden.

In der Abwasserverordnung  4.2.2.1 zu § 57 WHG werden deshalb nicht nur Anforderungen festgelegt, die sich auf die Stelle, an der das Abwasser in das Gewäs-ser eingeleitet wird, beziehen, sondern erforderlichenfalls auch Anforderungen für den Ort des Anfalls des Abwassers oder den Ort vor seiner Vermischung.

Die Länder stellen aufgrund von § 57  WHG über landesrechtliche Erlaubnis- oder Genehmigungspflichten für Indirekteinleitungen sicher, dass solche Anforderungen vor der Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage eingehalten und vorhandene Einleitungen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, nachgerüstet werden.

Der ZKE-Heusweiler setzt im Rahmen von Neu- und Umbauten, bzw. grundsätzlich vor der Einleitung von Gewerbe- und Industrieabwasser eine Benutzungs- genehmigung voraus.

Nach § 6 Abs. (2) der Abwassersatzung sind in einem Antrag eine Beschreibung des Betriebes nach Art und Umfang der Produktion bzw. des Prozesses bei dem das einzuleitende Abwasser anfällt, sowie eine Beschreibung des abzuleitenden Abwassers nach Anfallstelle, Art, Zusammensetzung, Abflusszeit und -menge mit Angabe der Spitzenbelastung sowie die Darstellung der aktuellen oder geplanten Entwässerungsanlage gem. § 10 Abs. (2) beizufügen .

Darüber hinaus wird das Benutzungsrecht in Form von Stoff und Parametervorgaben begrenzt.

Die Benutzungsgenehmigung gilt unbeschadet der landesrechtlichen Genehmigungen des LUA .

Bei Problemen und Informationsbedarf beraten Sie die Mitarbeiter des ZKE-Heusweiler gerne.

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