Abflusslose Sammelgruben

Konstruktion

Die abflusslose Sammelgrube besteht aus einem oder mehreren wasserdichten Behältern, in denen das gesamte häusliche Abwasser gesammelt wird. Es wird nicht in ein Gewässer eingeleitet.

Sie wird nur dort genehmigt, wo ein Anschluss ,an eine öffentliche Kanalisation nicht möglich ist und eine Vorbehandlung, z.B. durch Vollbiologische Kleinklär- anlagen praktisch nicht möglich ist (unstetige Beschickung).

Ein von der Gemeinde beauftragtes Fachunternehmen entsorgt vollständig das gesammelte häusliche Abwasser in festgelegten Abständen oder nach Bedarf.

Rüsten Sie Ihre Grube mit einer Füllstandsanzeige und Warneinrichtung aus, damit sie bei Bedarf rechtzeitig entleert werden kann. Sobald der Wasserstand in der Grube einen bestimmten Pegel erreicht hat, wird Alarm ausgelöst.
In diesem Fall muss noch so viel freies Speichervolumen vorhanden sein, dass Ihnen genügend Zeit bleibt, die Abfuhr zu organisieren.
Die Einbaustelle muss jederzeit für die Schlamm- entleerung zugänglich sein.

Für jeden im Haushalt lebenden Bewohner benötigt Ihre Sammelgrube einen Mindestinhalt von 5 m³. Dieses Volumen entspricht in etwa der Abwassermenge, die für einen Bewohner pro Monat anfällt.
Ihre abflusslose Grube muss sehr gut belüftet werden, damit sich dort keine Faulgase sammeln, die den Beton zersetzen (Betonkorrosion). Sie muss auch im geleerten Zustand – insbesonders bei hohen Grundwasserständen – auftriebssicher sein, sonst sind Schäden (Undichtigkeit, Risse etc.) möglich.

Eine Abwassersammelgrube muss wasserdicht sein. Die Prüfung ist nach DIN EN 1610, Abschnitt 13.3 (Schacht) durchzuführen und ist in regelmäßigen Zeitabständen, min.alle 5 Jahre, zu wiederholen.

Betrieb und Wartung

In die Abwassersammelgrube dürfen nicht eingeleitet werden:

  • gewerbliches Schmutzwasser, soweit es nach Menge und Beschaffenheit nicht mit häuslichem Schmutz- wasser vergleichbar ist
  • Dränagewasser
  • Ablaufwasser von Schwimmbecken
  • Niederschlagswasser.

Der Eigentümer hat eine geeignete Person zu benennen, die für den Betrieb verantwortlich ist.

Die für den Betrieb verantwortliche Person hat die Sammelgrube auf Verstopfungen, insbesondere im Zulaufbereich, auf undichte Stellen, Schäden an der baulichen Anlage und ihren Einrichtungen zu überprüfen.
Die Füllstandmesseinrichtung sowie die Warneinrichtung sind regelmäßig auf ihre Funktion zu überprüfen.

In Abwassersammelgruben muss mit der Bildung von gefährlichen Gasen, wie beispielsweise Schwefelwasser- stoff, gerechnet werden. Muss in die Abwasser- sammelgrube eingestiegen werden, ist dies nur bei völlig entleerter, gesäuberter und ausreichend gelüfteter Grube zulässig. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften für Abwasseranlagen sind zu beachten.

Die Beseitigung des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers gehört zur Abwasserbeseitigungspflicht des ZKE-Heusweiler. Im Regelfall ist der Inhalt abflussloser Gruben wegen seiner hygienischen Bedenklichkeit einer geeigneten, größeren kommunalen Kläranlage zuzu- führen.

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