Für den Abwasserhausanschluss ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.
Unter Abwasserhausanschluss versteht man die Anschlussleitung vom Gebäude bis zum Anschlusspunkt am öffentlichen Kanal in der Straße.
Details dieser Verantwortung sind in der
Abwassersatzung des ZKE Heusweiler, im Wasserhaushaltsgesetz (§60 WHG, § 61 WHG), im Strafgesetzbuch und im Bodenschutzgesetz geregelt.
Jeder Grundstückseigentümer -ebenso wie der öffentliche Abwasserentsorger–ist für die Instandhaltungs- und Reinigungs- pflicht der von ihm betriebenen Anlagen verantwortlich.
Diese Pflicht erstreckt sich bis zur Grundstücksgrenze.
Neben der baulichen Anlage ist der Grundstückseigentümer auch verantwort- lich für alles was in die Kanalisation eingebracht wird.
Das gesammelte Abwasser wird zur Kläranlage transportiert und dort gereinigt. Nach der Kläranlage fließt das gereinigte Abwasser wieder Bächen oder Flüssen zu.
Dieser Kreislauf kann nur richtig funktionieren, wenn darauf geachtet wird dass nur zulässige Stoffe in das Abwasser gelangen.
Manche Stoffe hindern den Abtransport, manche zerstören die Rohre oder gefährden die Kanalarbeiter, manche vergiften das Abwasser und damit die Biologie in der Kläranlage oder den anschl. Gewässern.
In der Abwassersatzung sind unter § 5 und § 6 Beschränkungen zur Einleitung und zur Sicherstellung eines ordnungs- gemäßen Betriebes formuliert.
In nebenstehender Tabelle sind viele gebräuchliche Stoffe und deren Probleme für die Kanalisation beschrieben.
Feste oder flüssige Stoffe, die nicht in den Ausguss bzw. die Toilette gehören | Was sie anrichten |
Asche | lagert sich ab, zersetzt sich nicht |
Binden | verstopfen Rohrleitungen |
Chemikalien | vergiften das Abwasser, greifen Betronrohrleitungen an |
Farben | vergiften das Abwasser |
Frittierfett | lagert sich in den Rohrleitungen ab, führt zu Verstopfungen |
Katzenstreu | lagert sich in den Rohrleitungen ab |
Lacke | vergiften das Abwasser |
Medikamente | vergiften das Abwasser |
Motoröl | vergiftet das Abwasser |
Ölhaltige Abfälle (Lappen, Ölfilter) | vergiften das Abwasser, verstopfen Rohrleitungen |
Ohrenstäbchen | lassen sich häufig in der Kläranlage nicht zurückhalten, verschadeln die Bäche, Flüsse und Seen |
Pflanzenschutzmittel | vergiften das Abwasser |
Putzmittel | vergiften das Abwasser, zerfressen Rohrleitungen und Dichtungen |
Rasierklingen | Verletzungsgefahr für die Arbeiter in Kanalisation |
Rohrreiniger | zerfressen Rohrleitungen und Dichtungen |
Schädlingsbekämpfungsmittel | vergiften das Abwasser |
Slipeinlagen | führen zu Verstopfungen, nicht zuersetzbare Plastikfolien verschandeln Gewässer |
Speisereste | führen zu Verstopfungen, locken Ratten an |
Tapetenkleister | führt zu Verstoppfungen |
Textilien | verstopfen Rohrleitungen und Pumpen |
Verdünner | führt zu Ablagerungen und Rohrverstopfungen |
Windeln | verstopfen Rohrleitungen und Pumpen |
Zigarettenkippen | müssen in der Kläranlage mühsam entfernt werden |