Rechte und Pflichten

Die Rechte der Bürger Heusweilers bei der Abwasserbeseitigung, aber auch deren Pflichten bei Herstellung der Grundstücksentwässerung, und dem Betrieb und der Einleitung ihrer Abwässer in die gemeindliche Abwasseranlage werden in der sog. Abwassersatzung beschrieben.

Gebührenrecht

In der sog. Abwasserabgabensatzung werden sämtliche Belange mit der Gebührenentstehung, des Gebühren- maßstabs, evtl. Absetzung, der Gebührenhöhe und Fällig- keit für Schmutz- und Regenwasser erfasst.

Genehmigungsverfahren

Herstellung und Änderung von privaten und gewerblichen Bauvorhaben mit Änderung der Grundstücksent- wässerung sind nach § 10 der Abwassersatzung genehmigungspflichtig. Neben den normalen Bauantrags- unterlagen für die Bauaufsichtsbehörden kann auch das vom ZKE-H zur Verfügung gestellte Formblatt zum Ent wässerungsantrag verwandt werden.

Die Grundstücksanschlußleitung (Hausanschluß) erstellt die Jahresvertragsfirma des ZKE-Heusweiler auf Antrag. Gem. § 13 (3) der Abwassersatzung kann eine Öffentlich-rechtliche Vereinbarung getroffenen werden und der Grundstückseigntümer erstellt die Anschlußleitung mit eine fachkundigen Firma seiner Wahl. Entsprechende Formulare stehen hier zum Download bereit.

In der 2021 neu erstellten Bauherrenmappe stehen alle Informationen zusammengefasst zur Verfügung.
Ein Download ist unter „Kundeninformationen“ möglich.

Absetzungen

Gartenwässer

Für alle verbrauchten Wässer, die nachweislich nicht in die Abwasseranlage gelangten, wie z.B. bei der Garten- bewässerung oder bei gewerblichem Verbrauch kann nach § 12 der Abwasserabgabensatzung eine Absetzung von der Schmutzwassergebühr beantragt werden. Informationen zum Verfahren können dem Informa-tionsblatt entnommen werden.

Bauwasser

das in der Zeit bezogene Wasser , in der ein Neu-, Umbau- oder Anbau zur Schaffung neuen Wohnraums erfolgt, kann bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr auf Antrag abgesetzt werden.

Neumeldung oder Veränderungen

versiegelten Flächen zur Niederschlagsgebühr

Nach § 18 der Abwassergebührensatzungen sind Neuan- lagen oder Veränderungen der abwasserelevanten befestigten Flächen zur Berechung der Niederschlags- wassergebühr anzeigepflichtig.

Zudem können durch private Entsiegelungsmaßnahmen dauerhaft Einsparungen bei der NW-Gebühr erlangt werden.
Das Informationsblatt ist dem ZKE-Heusweiler zu übersenden.

Kundeninformationen 2021

Der ZKE-Heusweiler stellt hier für die wichtigsten Themen Informationsflyer zum Download bereit:

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