Neue Abwassersatzung 2025

Die Abwassersatzung  enthält die gesetzlichen Regeln für die Entwässerung von Grundstücken.  Zur Grundstücksentwässerung wird das Abwasser, das Regenwasser, Grundwasser und das Dränagewasser hinzu gezählt. Auch die Regelung zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation oder eine mögliche Trennung von Schmutz- und Regenwasser , bzw. Benutzung sind Teil der Satzung.

Die bisherige Abwassersatzung des ZKE-Heusweiler vom 18. Dezember 2002 wurde letztmalig am 17. November 2010 geändert.
Die neue Satzung, die ab 01.01.2025 in Kraft tritt soll, enthält zahlreiche sprachliche und redaktionelle Überarbeitungen sowie Anpassungen an die Rechtsprechung und an das geltende Recht.

Gemäß § 6 Nr.2 der Satzung für den Zweckverband Kommunale Entsorgung-Heusweiler (ZKE-Heusweiler) entschied die Verbandsversammlung vom 20.11.2024 über die Neufassung der Abwassersatzung.

Das umfassende Dokument ist unter folgendem Link aufrufbar und steht ab 01.01.2025 unter Downloads zur Verfügung.

Veröffentlichung der Abwassersatzung 2025 : https://zke-heusweiler.de/wp-content/uploads/2024/12/ZKE-H_Abwassersatzung2025.pdf

Die Geschäftsführung

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen