Alle Jahre wieder?

Draußen schüttet es aus Eimern und langsam aber sicher steigt der Wasserspiegel in Ihrem Keller. Da hilft nur noch die Feuerwehr anzurufen und auszupumpen.

Solche „Starkregen-Ereignisse“, wie sie im Fachjargon heißen, sind selten. Aber sie kommen immer wieder vor. Die Folge: Die Kanalisation ist überlastet, Keller können voll laufen.

Zur Problematik hat kürzlich das Ministerium für Umwelt und Verbraucher- schutz eine Informationsbröschüre veröffentlicht.

Animation Starkregenauswirkung

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Die Kanalrohre in Heusweiler sind so dimensioniert, dass sie Schmutzwasser und Regenwasser unter normalen Umständen schadlos ableiten können.
Aus Kostengründen können sie aber nicht so groß gebaut werden, dass sie auch mit den Wassermengen aussergewöhnlichen Starkregenereignisse problemlos fertig werden.
In diesen Ausnahmesituationen gibt es dann einen Rückstau in den Kanälen.

Das ist unschädlich, wenn die privaten rückstaugefährdeten Grundstücksent- wässerungsanlagen, vor einem Rückstau geschützt werden.

Rückstauprobleme gibt es nicht nur bei starkem Regen.
Verstopfungen und Abflussbehinderungen im Kanalsystem können ebenfalls einen Rückstau verursachen.

Wer haftet für Schäden?

Für Rückstauschäden muss der Eigen- tümer des betroffenen Grundstücks auf- kommen. Er haftet auch gegenüber evtl. Mietern.

Auch bei Schäden, wo Rückstau- sicherungen fehlen oder nicht funktion- ieren, haftet der ZKE-Heusweiler nicht.

Rückstaugefährdet sind alle unter der Rückstauebene, normalerweise, die Strassenoberkante, gelegenen Bodenein- läufe, Toiletten und Waschbecken.
In der folgende Skizze sind die gefährdeten Bereiche dargestellt:

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