Abwassergebühren wurden angepasst

Der ZKE-Heusweiler deckt seine jährlichen Aufwendungen für die Schmutz-, und Niederschlagwasserentsorgung über die Abwassergebühr. Durch Preissteigerungen bei den Aufwendungen, und der Erhöhung der EVS Verbandsumlage wurde eine Neukalkulation erforderlich.
Unter Beachtung der Kostenüberdeckungen und -unterdeckungen aus den Vorjahren musste die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2026 angepasst werden.
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 19.November 2025 wurde beschlossen ,die Schmutzwassergebühr von 3,92 €/cbm auf 4,26 €/cbm Schmutz- bzw. Brauchwassermenge zu erhöhen und die Niederschlags­wasser­gebühr bei 0,73 €/qm Grundstücksfläche zu belassen.

Der ZKE-Heusweiler gibt die Änderung wie folgt bekannt:

11. Satzung zur Änderung
der
Satzung
des Zweckverbandes Kommunale Entsorgung-Heusweiler
über die Erhebung von Abgaben für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung sowie über die Erhebung von Kleineinleiter- und Entsorgungsgebühren (Abwasserabgabensatzung)
vom 12. Dezember 2007

Aufgrund des § 3 Abs. 3 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 26. Februar 1975 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 723), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S. 854, 863), in Verbindung mit den §§ 12 und 22 des Kommunalselbstverwaltungs-gesetzes (KSVG) vom 15.Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S. 854, 869), der §§ 1, 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 26. April 1978 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119), des § 15 Absatz 4 Satz 3 und 4 des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) vom 26. November 1997 (Amtsbl. S. 1352), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. März 2024 (Amtsbl. I S. 286) sowie der §§ 50 und 50a
und 132 des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) vom 28. Juni 1960 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1994), zuletzt geändert durch das Gesetz vom27. August 2025 (Amtsbl. I S. 854, 863), wird auf Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Entsorgung-Heusweiler vom 19. November 2025 folgende Änderungssatzung erlassen:

                               Artikel I
Die Satzung des Zweckverbandes Kommunale Entsorgung-Heusweiler über die Erhebung von Abgaben für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung sowie über die Erhebung von Kleineinleiter- und Entsorgungsgebühren (Abwasserabgabensatzung) vom 12. Dezember 2007 wird wie folgt geändert:

Die Anlage I „Abgabenverzeichnis“ Nr. 1 + 2 erhält folgende Fassung:

1. Schmutzwassergebühr              4,26 €/m³ Frischwasser- bzw. Brauchwassermenge
2. Niederschlagswassergebühr     0,73 €/qm Grundstücksfläche (Abflussrelevante Fläche)“

                               Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Heusweiler, den 19.11.2025

Der Verbandsvorsteher
Thomas Redelberger
Bürgermeister

Die vollständige , ab 01.01.2026 geltende Abwasserabgabensatzung kann unter //zke-heusweiler.de/allgemeine-informationen/downloads/  downgeloadet werden.

Die Geschäftsführung

 

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